StalkerInnen lauern anderen Menschen über längere Zeit, oft jahrelang auf. Sie stellen ihren Opfern nach, belästigen sie und steigern das „Jagen“, bis sogar klare Strafrechtsnormen verletzt werden.
Oft wird anfangs ein Stalkingverhalten kaum als solches erkannt oder wenig ernst genommen. Vieles wird als gegeben hingenommen:
Telefonterror, unerwünschte Liebeserklärungen, Beleidigungen und Verleumdungen, bedrohliche oder zweideutige Nachrichten auf Handys, das Auflauern oder Verfolgen vor dem Büro, vor der Wohnung oder bei Freizeitbeschäftigungen, das Hinterlassen von Botschaften an der Haustür, am Auto etc.
Der oder die StalkerIn wird als "lästig" oder als "SpinnerIn" empfunden. Tatsächlich bewegt sich der oder die StalkerIn bereits am Rande der Legalität oder es können bereits klare Straftatbestände vorliegen:
Das Anfangs zunächst wenig ernst genommene Stalking kann im Laufe der Zeit die Lebensräume von Betroffenen massiv einschränken und sogar in Straftaten gegen Leib und Leben münden. In einem der von mir bearbeiteten Fälle dauerte die Begleitung und Massnahmenfindung ganze vier Jahre, bis Ruhe einkehrte und sic das Opfer sicher fühlen durfte.
Siehe auch: Fallmanagement