Casemanagement

Bei Vorliegen einer Bedrohungs- und Gefahrenlage muss kriteriengeleitet und konsequent reagiert werden - sowohl in der Akutphase, als auch langdauernd. Insofern kann ein regelmäßiges und häufig interdisziplinäres Fallmonitoring notwendig werden, das den Bedarf an Schutz und Begleitung überprüft und aktualisiert.

 

Beispiel Stalking:

Stalking schränkt die Lebensqualität der Opfer erheblich ein. Um eine reale Gefährdung für Leib und Leben und die weitreichenden Folgen des Stalkings eindämmen zu können, bedürfen die bedrohten Personen fachlicher Unterstützung auf psychosozialer, juristischer und polizeilicher Ebene, wobei auch technische Hilfen wie Fangschaltungen, Geheimnummern etc. zu erwägen sind. Hinterfragt wird beispielsweise

  • welche seelischen, körperlichen und sozialen Symptome durch den Stalker beim Opfer ausgelöst wurden, z.B. Ohnmachtsgefühle, ständige Angst, Panikattacken, depressive Verstimmungen, Konzentrationsprobleme, Albträume, psychosomatische Beschwerden, erhöhte Gereiztheit, Aggressivität, Selbstisolation u.a.
  • weshalb die Betroffenen Schwierigkeiten haben, Anzeige zu erstatten
  • welcher Art die Gefährdungen für Leib und Leben durch den Stalker sein können.

Die Strategien des Bedrohungsmanagements reichen vom defensiven Strategien wie z.B. einer völligen Kontaktvermeidung der Betroffenen mit dem Gefährder bis hin zu offensiven Maßnahmen wie der Einleitung polizeilicher und juristischer Interventionen, welche aber durchsetzungsfähig sein müssen. Zudem ist auch hier die interprofessionelle Vernetzung wichtig; in dieser wird beispielsweise geklärt, wer eine explizite Arbeitsbeziehung mit dem Opfer einnimmt und wer Kontakt-, Kontroll- und Entlastungsmöglichkeiten mit dem Gefährder sucht.