Gewalt und Verletzungsmacht

Gewalt ist eine Option menschlichen Handelns (Popitz 1992).

Ziel der Gewalt ist die körperliche Verletzung des anderen, die Absicht, anderen etwas anzutun.

Ihrem Wesen nach ist zielgerichtete Gewalt Verletzungsmacht - der Akteur der Verletzungsmächtige, der in seinem Akt des Verletzens die Verletzungsoffenheit eines jeden Menschen vor Augen führt.

In der Verletzungsmacht bis hin zum Akt der Tötung offenbart sich, wie überwältigend die Macht von Menschen über andere Menschen sein kann.

 

Siehe auch: Gewaltentstehungsprozess/ Modell Fragmentierungs-Entgrenzungs-Modell FEM