Hassverbrechen/Hate Crime

Der Begriff des Hassverbrechens bezieht sich vorwiegend auf politisch und ideologisch motivierte Gewaltkriminalität. Der Hass richtet sich gegen Menschen mit anderer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft. Auch andere Merkmale wie z.B. eine Behinderung, die sexuelle Orientierung oder der gesellschaftliche Status werden als Argument für kriminelle Handlungen gegen solch andere herangezogen. 

 

Das Bedrohungsmanagement überprüft bezogen auf den Einzelfall Merkmale von Hassverbrechen:

  • den hohen Grad an Vorurteilen
  • die Anzeichen einer Hasskarriere und aggressiver Emotionen
  • die Frage einer Persönlichkeitsstörung
  • die gruppenbezogenen Rolle des/der (potentiellen) Täter
  • den vorliegenden gruppen- und gesellschaftsbezogenen Kontext
  • die Argumentation, das Weltbild, den Sprachstil, die Irrtümer und die „Botschaft“ des Akteurs
  • die Hinweise auf Vorbereitungen eines Angriff bis hin zur selektiven Tötung.

 

Die o.g. vermeintlichen Minderheiten in unserer Gesellschaft haben einen Schutzanspruch, der zivilgesellschaftlich und politisch durchzusetzen ist. Hieran versuche ich, meinen Anteil zu leisten: So wirkte ich konzeptionell an einem schweizweiten Schutzkonzept für religiöse Minderheiten mit.